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Wer übernimmt den Schaden?

Die Frage der Haftung nach einem Kartendelikt kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. In der Regel hängt die Haftung von der Art des Vorfalls, dem eigenen Verhalten bzw. Verschulden und dem Kartenvertrag ab. Fest steht grundsätzlich, dass jeder für seine Karte selber verantwortlich ist. Liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, haftet man in den meisten Fällen selber.


Folgen

Für den Karteninhaber sind Kartendelikte äusserst unangenehm und mit viel Ärger verbunden.

Gesperrte Karte
Bei Verdacht auf ein Kartendelikt sperren die Finanzinstitute betroffene Karten umgehend. Der Karteninhaber kommt dadurch in die missliche Lage, dass er seine Karte nicht mehr einsetzen kann. Es empfiehlt sich deshalb, mehr als eine Karte zu besitzen, um nicht unverhofft in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten. 

Leeres Konto
Wer seinen Kontostand nicht regelmässig kontrolliert, bemerkt im schlimmsten Fall erst nach Wochen, dass er geskimmt wurde. In der Zwischenzeit haben die Täter ihm bereits sein Konto geleert. Für den Karteninhaber, das Finanzinstitut und die Polizei bedeutet ein Skimmingfall viel Aufwand. Bis der einzelne Fall untersucht und geklärt wurde, vergeht einige Zeit.

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